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In Ecklage markantes, zweigeschossiges Gasthaus aus dem späten 19. Jahrhundert. Auf einem verputzten, massiven Erdgeschoss mit Lisenengliederung und Bogenfriesen in Klinkern ein hohes Obergeschoss in historistischem, reich dekoriertem Fachwerk. Die Anordnung der auffällig hohen Fenster mit Oberlichtern zeigt die Funktion des Obergeschosses als Saalgeschoss, wie es um diese Zeit in ländlichen Gegenden üblich war. Rückwärtig zweigeschossiger Anbau in Klinkermauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |