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Main-Kinzig-Kreis
Hasselroth
Neuenhaßlau
  • Gesamtanlage II
Bahnhofstraße

Erweiterung entlang der Bahnhofstraße nach 1900.

Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts entwickelte sich mit dem Bau der Kleinbahn an der Durchgangsstraße nach Hanau ein kleines neues Baugebiet aus eingeschossigen Doppel- und Einzelhäusern mit Drempel und Zwerchhaus. Die kleinen Arbeiter- und Eisenbahnerhäuser auf großen Grundstücken wurden sorgfältig mit Verblendklinkern gestaltet. Wie damals in ländlichen Gegenden üblich, wurden die Anwesen als landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen angelegt und besaßen im Hof eine Wirtschaftsanbau. Die Kellergeschosse sowie die Fenster- und Türgewände wurden im gewohnten Sandstein hergestellt. Den Anfang der Siedlung markiert ein zweigeschossiger Gasthof. Ebenso wie die Wohnhäuser wurde das Gebäude mit den einheimischen Klinkern verblendet.

Die Bebauung mit den Klinkerhäusern beginnt in der Hanauer Landstraße im Umfeld der ehemaligen Fabrik, ist aber in ihrer Geschlossenheit am besten in der Bahnhofstraße erhalten. Als Zeitzeuge der Industrialisierung ist die weitgehend geschlossen erhaltene Siedlung entlang der Bahnhofstraße als Gesamtanlage aus städtebaulichen und historischen Gründen geschützt. Dazu gehören die Grundstücke mit den Hausnummern:

Bahnhofstraße

33 (KD), 35 (KD), 37 (KD), 39, 41

32 (KD), 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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