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Ehemals zwei Wohnhäuser der Chamotte- und Tonfabrik, ursprünglich um 1900 als Arbeiterhäuser gebaut. Später wurden sie zur "Direktorenwohnung“ umgebaut und erhielten den hohen Helm. Nach Stillegung des Tonwerkes wurden die Häuser an einen Mitarbeiter der Fabrik verkauft, der sie 1937 wieder an zwei Familienmitglieder weiterverkaufte. Eingeschossiger, traufständiger Klinkerbau mit turmartigem Zwerchhaus in der Mittelachse. Gliederung des Baus durch gelbe Klinkerrahmungen der stichbogigen Fenster und Ecklisenen. Klappläden und Einfriedung mit Klinkerpfosten aus der Umgestaltung zur Direktorenwohnung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |