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Eingeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellergeschoss aus dem Ende des 19. Jahrhunderts mit traufseitiger Erschliessung über eine einhüftige Treppe. Anschließend kleine Stallscheune unter gemeinsamem Dach. Traditioneller ländlicher Hausstil im Vorspessart, der auch im gesamten 19. Jahrhundert gebaut wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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