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Teil der Gesamtanlage:
Alter Orstkern
Zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofanlage aus dem 18. Jahrhundert. Schlichter, zweizoniger Fachwerkbau, Giebelseiten massiv. Im Giebel Datierung 1860, vermutlich wurden damals die massiven Giebel vorgesetzt.. Erschliessung traufseitig über Haustür mit Oberlicht und zwei flankierenden Flurfensterchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |