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Teil der Gesamtanlage:
Alter Orstkern
Das Straßenbild prägende, traufständige Fachwerkscheune des späten 19. Jahrhunderts mit anschließendem eisernem Hoftor und Staketenzaun.
Parallel dazu im Hof das eingeschossige Wohnhaus der Hofanlage um 1920. Dreiachsiges Erdgeschoss verputzt, Kniestock und zentrales, großes Zwerchhaus in historistischem Fachwerk mit Fußeckblättern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |