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Auf hohem Kellergeschoss ein giebelständiges, eingeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Erschliessung traufseitig über zweiläufige Sandsteintreppe. Hohe, zweiflügelige Fenster mit geteiltem Oberlicht, traufseitig und im Giebel jeweils gekuppelt. In den Abseiten des Giebels zwei kleine flankierende Fensterchen. Im Erdgeschoss teilweise die originalen Klappläden erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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