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Teil der Gesamtanlage:
Alter Orstkern
In Ecklage eingeschossiges Klinkerwohnhaus mit Mansardgiebeldach von 1926. Hoher Sockel in bossiertem Sandstein und Fenstergewände mit romanisierenden Blendarkaden im Sturz. Im Gegensatz zu den anderen Klinkerhäusern der Zeit werden vom Bauherrn hier die traditionellen historisierenden Zierformen statt der neuen, typischen Klinkerdekorationen aufgenommen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |