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Im Wald westlich von Gondsroth locker bebaute Anlage mit 3 eingeschossigen Klinkerhäusern mit hohem Satteldach und Schleppgauben im Heimatschutzstil, Anordnung um rechteckigen Platz. Teil einer ehemaligen militärischen Anlage, östlich davon ehemaliges Militärgebiet im Wald.
Die Anlage mit den drei Häusern ist aufgrund ihrer historischen Bedeutung als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |