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In Sichtweite der Chamottefabrik traufständiges Klinkerwohnhaus auf Sandsteinkeller, 1906 erbaut. Die rasterförmige Gliederung der roten Wandflächen durch Bänder und Lisenen in gelben Klinkern nimmt noch das Gerüst des Fachwerkbaues auf. Satteldach auf sichtbaren Pfettenenden., Zwerchhaus modern verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |