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In Ecklage reich dekoriertes, eingeschossiges Klinkerwohnhaus von 1910/11. Die gelben Klinkerflächen werden strukturiert von rot-gelben Simsbändern und Überfangbögen über den hohen Fenstern in Sandsteingewänden. Im Giebel wieder eine Gruppe von zwei gekuppelten hohen und flankierenden kleinen Fenstern. Belüftung des Satteldaches auf offenen Balkenenden durch halben Okulus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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