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Friedhof aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Allee, Einfriedungsmauer aus Sandstein. Im Friedhof Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, ergänzt durch Namenstafeln der Gefallenen und Vermissten des Zweiten Weltkrieges. Auf gestuftem Sockel hochrechteckige Platte aus Granit mit Schrifttafel, auf der kräftig profilierten Abschlussplatte ein lateinisches Kreuz mit geschweiften Enden. Flankierend zwei niedrigere Platten mit den Namenstafeln. Einfriedung aus kleinen Steinpfosten mit Ketten. An der Straße markiert eine Allee den Friedhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |