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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern
Markanter Gasthof an der Ortsausfahrt in Richtung Freigericht. Traufständiger, zweigeschossiger Klinkerbau zu fünf Achsen mit großem Zwerchhaus in historistischen Formen. Horizontale Gliederung durch rustizierten Sockel und Gurtgesims in Sandstein. Im Erdgeschoss die Hofeinfahrt mit Segmentbogen und rustizierten Schlusssteinen, dort Erbauermonogramm HB und Datierung 1902. Im Obergeschoss in den Außenachsen gekuppelte Fenster. Im Zwerchhaus gekuppeltes Rundbogenfenster, darüber Okulus. Die Satteldächer mit sichtbaren Sparrenenden, am Zwerchhaus auf Sprengwerk, flankiert von zwei spitzgiebligen Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |