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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus um 1800. Auf hohem Kellergeschoss zwei Fachwerkgeschosse mit Diagonalstreben in den Brüstungen und an den Bundständern. Dreiachsige Fassade, die modernisierten Außenachsen ursprünglich mit gekuppelten Fenstern. Erschliessung in der Mittelachse über hohe Außentreppe. Krüppelwalmdach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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