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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern
Stattlicher Dreiseithof des späten 18. Jahrhunderts mit giebelständigem, zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus, Nebengebäude in Mischbauweise, Stall und großer Scheune aus Buntsandstein. Giebelständiges Wohnhaus auf hohem Sandsteinsockel, darüber zwei Obergeschosse in schlichtem Fachwerk mit Diagonalstreben und kräftiger Rähmzone, zur Hofseite profiliert, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Erschliessung traufseitig über Außentreppe.
Die Hofpflasterung aus Blaubasalt erhalten. Die nahezu ungestört erhaltene Hofreite ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |