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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern
Das Ortsbild prägende, giebelständige Fachwerkwohnhaus datiert in das späte 18. Jahrhundert. Auf hohem Sandsteinsockel zwei Fachwerkgeschosse mit Diagonalstreben, doppelter Ständerstellung und profilierter Rähmzone, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Hauserschliessung traufseitig über zweiläufige Sandsteintreppe mit integriertem Kellerhals. Im Hof massive Stall- und Wirtschaftsbauten des 19. Jahrhunderts, als hinterer Hofabschluss Fachwerkscheune mit Schleppdach über dem Tor. Die sehr gut restaurierte Hofanlage ist aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |