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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern
In ortsbildprägender Lage traufständiger, eingeschossiger Sandsteinbau in spätklassizistischen Formen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der breit gelagerte, siebenachsige Bau ist achsensymmetrisch gegliedert. Betonung der Mittelachse mit der Eingangstür durch die darüber liegende Fledermausgaube im schiefergedeckten Krüppelwalmdach. Die horizontale Streckung wird durch die hohen, ehemals zweiflügeligen Galgenfenster mit ihren dicht angeordneten Klappläden akzentuiert. Die Giebel sind verschindelt. Ein schöner und sehr harmonischer Schulbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |