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Teil der Gesamtanlage:
Ortskern
Traufständiges, eingeschossiges Klinkerwohnhaus mit Drempel und Zwerchhaus aus dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts. Gliederung der gelben Flächen durch hellrote Klinkerlisenen, Simsband und gemauertes Ornament im Zwerchhaus. Vier hohe Fensterachsen in Sandsteingewänden. Erschliessung seitlich über einhüftige Treppe. Satteldach mit zwei stehenden kleine Gauben, die das Zwerchhaus flankieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |