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Main-Kinzig-Kreis
Hasselroth
Niedermittlau
  • Judentotenhof
Jüdischer Friedhof
Flur: 24
Flurstück: 142/1

Die Juden in Niedermittlau gehörten ebenso wie die Juden von Hailer zur Gemeinde Meerholz. In Niedermittlau wohnten 1932/33 drei jüdische Familien mit 19 Personen.

Aus der jüdischen Gemeinde Meerholz, die um 1700 gegründet wurde, sind die selbstständigen jüdischen Gemeinden Gründau (1853) und Somborn (1877) hervorgegangen. Es ist anzunehmen, dass mit der Gründung des Synagogenverbandes Meerholz auch der jüdische Friedhof in Niedermittlau angelegt wurde. Er diente als Gemeinschaftsfriedhof der jüdischen Gemeinden Meerholz, Gründau und Somborn und umfasst 32,65 Ar. Der Friedhof wurde in der NS-Zeit verwüstet und zum großen Teil abgeräumt. Die Steine der Umfassungsmauer wurden zum Häuserbau verwandt. Im vorderen Teil des Friedhofes stehen die Grabsteine noch in situ, im hinteren Teil wurden die umgestürzten Grabsteine nach 1980 wieder neu aufgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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