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Am Ortsrand um 1910 erbautes, eingeschossiges Klinkerwohnhaus mit Zwerchhaus und Krüppelwalmdächern. Kanten und Dachgeschoss des Hauses durch dunklere Klinkerbänder akzentuiert. Die schmal hohen Sandsteingewände der gekuppelten Fenster mit ungewöhnlich verzierten Stürzen, die als Rolladenkästen konzipiert waren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |