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Nördlich von Burgjoss am Waldrand gelegene Siedlung im Heimatstil von 1936/38. Von der hessischen Forstverwaltung initierte Siedlung für Waldarbeiter, die in Eigenleistung errichtet wurde. Nach einheitlichem Plan auf großzügigen Gartengrundstücken angelegte landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen aus ländlich geprägten Siedlungshäusern und holzverbretterten Scheunen. Die Wohnhäuser eingeschossig auf hohem Kellergeschoss in Sandstein, historisierendes Fachwerkobergeschoss in traditionellen regionalen Formen des 18. Jahrhunderts (Mannfiguren in den Ecken) und ausgebautes, hohes Satteldach ohne den üblichen Aufschiebling. Der größte Teil der Häuser ist durch Umbauten verändert, aber dennoch ist der ursprüngliche Siedlungscharakter gewahrt. Zwei Häuser sind weitgehend original erhalten und daher Kulturdenkmale.
Die Siedlung ist aus sozialgeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Waldsiedlung
1 (KD), 3, 5, 7, 9
2, 4, 6, 8 (KD), 10 inkl. Scheunen
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |