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Ehemals zur Wasserburg gehörige Hofanlage, im 20. Jahrhundert im Besitz des Frankfurter Industriellen, Mäzen und Ehrenbürger Georg Hartmann (1870-1954).
Zweigeschossiger, dreizoniger Massivbau unter Satteldach auf großem Grundstück nördlich der Jossa in Sichtbeziehung zur Burg. Im Mittelteil Tore mit Segmentbogenabschluss. Im Sturz des mittleren Scheunentors Datierung 1767 und Mainzer Wappen mit Kreuz und Rad. Südliche Zone vermutlich neueren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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