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Hofanlage in Form eines offenen Polygons aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wohnhaus mit Fachwerkgeschoss auf sehr hohem Sockel aus Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling. Der Straßengiebel verschindelt, im Dachgeschoss originale Bleisprossenfenster erhalten. Scheunen- und Stallanbauten in Mischbauweise aus Sandsteinquadern und Fachwerk. Im hochliegenden Eingang spätklassizistische Haustür mit Oberlicht. Schönes Treppengeländer vor 1910. Der gesamte Hof ist weitgehend unverändert in seiner ursprünglichen Form erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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