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Eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus auf großzügigem Grundstück. Auf einem Kellergeschoss aus Sandstein steht das Erdgeschoss mit charakteristischer Holzverbretterung und traufseitigem Eingangserker unter spitzem Satteldach. Zur Sachgesamtheit zählt auch die rechtwinklig angeordnete Scheune. Weitgehend original erhaltenes Beispiel der kleinen Hofreiten aus der ersten Wiederbesiedlungsphase, aus historischen und sozialgeschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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