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Main-Kinzig-Kreis
Jossgrund
Oberndorf
  • Geißgarten
Flur: 2
Flurstück: 212

Oberhalb der Kirche erstreckt sich auf einem breiten, terrassierten Hang der großzügig gestaltete, mit einer Sandsteinmauer eingefasste und mehrfach erweiterte Friedhof. In seiner ursprünglichen Form dürfte er im Zusammenhang mit der großen Renovierungsphase der Kirche nach 1810 angelegt worden sein. Damals wurde der Treppenaufgang zur Kirche gebaut, als dessen Fortsetzung der mit Kreuzwegstationen bestandene Friedhofsweg den Berg hinauf bis zum klassizistischen Friedhofskreuz führt, das dort in einer treppenförmig erhöhten Ausbuchtung der Einfriedungsmauer den markanten oberen Abschluss des Friedhofs bildet. Auf einem Sockel in Form einer kannelierten Säulentrommel mit Spruchband, Votivrelief und seitlichen Voluten erhebt sich auf einer niedrigen Basis mit Blattkranz ein schlichtes Kruzifix. Am Fuß des Kreuzes liegt für die Zeit des Klassizismus typisch ein Totenkopf als Golgathasymbol.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Kreuzwegstationen aus hellem Sandstein. Auf einem gestuftem, rechteckigem Sockel stehen die hochrechteckigen Platten und einem Abschluss in Walmdachform und Kreuzaufsatz. In einer nischenförmigen Vertiefung werden die Szenen der Passion dargestellt.

Im Zuge der großen neoromanischen Umgestaltung der Kirche 1891 wurde der Friedhof vermutlich neu belegt. Das älteste Sterbedatum auf den historischen Grabsteinen datiert von 1894.

Am oberen Rand des Friedhofs wurden die Grabsteine dreier Pfarrer- bzw. Dechanten zwischen 1841 und 1916 zusammengestellt, darunter das neogotische Grabmal des Pfarrers Michael Ziegler aus Eisenguß auf einem Sandsteinsockel mit neogotischem Bogenfries.

Im unteren Teil des Friedhofs steht eine Mariengrotte im eleganten Stil der Fünfziger Jahre auf gestuftem Sockel unter einem segmentbogig ausschwingendem Vordach, das von je zwei schlanken Metallrohren gestützt wird.

Am Abgang der Kirche sind seitlich Reste alter schmiedeeiserner Geländer erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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