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Dreiseitige Hofanlage von 1902 in markanter Ecksituation, von der Hauptstraße leicht zurückversetzt. Eingeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach und mittigem Zwerchhaus auf hohem Kellergeschoss in Sandsteinquadern. Über rundbogigem Kellerhals in der zentralen Achse zweiläufige Eingangstreppe mit Eisengeländer aus der Erbauungszeit. Sekundär rückwärtiger Eingang angesetzt. Große Sandsteinscheune mit verbrettertem Obergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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