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Bildstock aus Sandstein aus der Mitte des 19.Jahrhunderts an der Straße nach Oberndorf. Der Schaft auf quadratischem Grundriss, dreiviertel hoch mit abgefasten Kanten. Auf dem oberen, nicht abgefasten Teil des Schaftes, eine Madonnendarstellung als Halbfigur, darauf eine hochrechteckige Laterne mit überstehendender Deckplatte und einem kleinen Kreuz als Abschluss. Wie bei den barocken Bildstöcken der Gegend sind die Bildplatten rundbogig, farblich hell abgesetzt und leicht eingetieft, stellen aber keine echten Nischen mehr dar. Auf den Bildplatten Passionsszenen als stark hervortretende Hautreliefs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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