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Der historische Ortskern von Altenhaßlau entwickelte sich mit einem unregelmäßigen Straßenverlauf um die an erhöhter Stelle liegende spätromanische Wehrkirchenanlage von 1230. Südlich davon bildet der Amtshof mit seinen verschiedenen Bauten als Verwaltungszentrum den zweiten markanten Bereich. Die beiden Zentren werden durch die Hauptstraße miteinander verbunden, die im Osten auf die K 890, die Eidengesäßer Straße, und im Westen auf die L 2306, die Gelnhäuser Straße, mündet. Entlang dieser Hauptstraße hat sich im Wesentlichen der alte Ortskern entwickelt. Nordöstlich davon erstreckte sich das Rittergut der Familie Buderus von Carlshausen mit seinen landschaftsprägenden ummauerten Gärten und Pavillons. Den weithin sichtbaren Point de vue bildet seit 1806 der "Jussow''sche Tempel“.
Der Hasselbach quert das Dorf in annähernd südöstlicher Richtung und prägt nachhaltig das Ortsbild.
Die verwinkelten Straßenzüge werden weitgehend von kleineren Hofreiten mit zweigeschossigen Fachwerkwohnhäusern geprägt. Der gewachsene dörfliche Ortskern ist trotz einiger Abrisse noch weitgehend erhalten und aus historischen Gründen schützenswert. Zur Gesamtanlage zählen folgende Grundstücke:
Amtshofstraße
1 (KD), 5 (KD), 7 (KD), 9, 11
2, 4, 6
Eidengesäßer Straße
10
Hauptstraße
1, 3 (KD), 5, 7, 9, 11 (KD), 13 (KD), 15, 15a, 15b, 15c, 17, 19 (KD), 21, 23, 25 (KD), 27, 29 (KD), 31 (KD)
2 (KD), 4, 6, 8, 10 (KD), 12, 14 (KD), 16 (KD), 18 (KD), 20 (KD), 22, 24 (KD), 26 (KD), 28 (KD), 30 (KD), 32 (KD)
Hofstraße
3 (KD), 3a (KD), 5, 7
2 (KD), 4 (KD), 6, 8, 10
Metzgerstraße
1 (KD), 3 (KD)
2 (KD)
Raiffeisenstraße
3
Schulstraße
2 (KD), 4 (KD), 6 (KD)
7 (KD), 9, 11
Bachlauf Hasselbach (KD)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |