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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Altenhaßlau
  • Hauptstraße 3
Evangelisches Pfarramt
Flur: 17
Flurstück: 60/1

Auf großem Grundstück freistehendes, repräsentatives Massivgebäude aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Zweigeschossiger, sechsachsiger verputzter Klinkerbau mit Mittelrisalit, Zwerchhaus und Satteldach. Gliederung des Gebäudes durch Lisenenrahmung, Sandsteingesimse und gekuppelten Stichbogenfenstern, im Mittelrisalit Rundbogenfenster. In den Giebeln Drillingsfenster, im Mittelrisalit wieder mit Rundbögen, Erschliessung des Gebäudes im Mittelrisalit über breite Haustür mit Oberlicht und Stichbogen. Sämtliche Tür- und Fenstergewände in Sandstein, Fenster in Originalgliederung mit zwei unterteilten Flügeln, geteiltem Oberlicht und Klappläden.

Einfriedung des Geländes durch hohe Sandsteinmauer, Erschliessung über Gittertor mit Mannpforte zwischen Torpfosten mit Plinthe, Zahnschnitt und pyramidalem Abschluss.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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