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Wohnhaus auf dem Gelände des ehemaligen Hanauischen Amtshofes, 1890 als Logierhaus für polnische und russische Arbeiter errichtet. Möglicherweise erhielten die Feldbrandziegel, aus denen auch dieses Haus errichtet wurde, ihren volkstümlichen Namen "Russensteine“ im Kreisgebiet durch die russischen Gastarbeiter, die in Altenhasslau in der Lehmkaute Ziegel herstellten.
Zweigeschossiger, traufständiger verputzter Klinkerbau auf Werksteinsockel mit rustizierten Eckquadern, Satteldach mit sichtbaren Sparrenenden. Achsensymmetrische Fassade, hofseitig Hauserschliessung über eine zweiflügelige Tür mit Oberlicht in einem mittelrisalit mit Zwerchhaus und Okulus im Giebel. Horizontale Geschossgliederung durch ein umlaufendes Deutsches Band. Zweiflüglige Stichbogenfenster mit Oberlicht, Überfangbögen aus Klinkern mit Sandsteinohrung, Türgewände und Sohlbänke ebenfalls in Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |