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Ehemaliger Trafoturm von 1926 in Heimatschutzstil. Turm komplett in rustizierten Sandsteinquadern errichtet, Zugang über grob gespitztes Türgewände in Werkstein, darüber spitzgiebliger Entlastungsbogen. Aufsatz leicht vorkragend auf einem profilierten Sandsteinsims. Das originale Zeltdach leider modernisiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |