Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Östlich an das Gutshaus angrenzend zwei Gärten mit altem Baumbestand, eingefriedet von Sandsteinmauern. Die Umfassungsmauer des unmittelbar am Gutshaus liegenden "Kleinen Gartens" mit Durchbrüchen in Form liegender Okuli und zwei aufgesetzten klassizistischen Belvederchen. Zweigeschossige, verputzte Massivbauten mit flachen Walmdächern, profilierten Kranzgesimsen und Zahnschnittleisten, Tür- und Fenstergewände in Sandstein, Fenster durch hohe Klappläden mit Lüftungslamellen verschlossen. Auf Sandsteinsockeln seitlich einläufige Treppenaufgänge mit originalen eisernem Geländern.
Gartentor zum "Kleinen Garten" zwischen hohen Sandsteinpfosten mit gestuften pyramidalen Abschlüssen und Kugelbekrönung, Zugang zum Nachbargarten über ein Tor zwischen hohen Sandsteinpfosten mit einfachen, quadratischen Aufsätzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |