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Wohnhaus der winkelförmigen Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus mit profiliertem Schwellenkranz, Satteldach mit Aufschiebling. Traufseite dreiachsig mit je zwei gekuppelten Fenster in der südlichen Außenachse, Erschliessung in der Mittelachse. Eine Giebelseite im Ober- und Dachgeschoss mit Rundschindeln verkleidet, im Erdgeschoss Ausfachung aus hochkant gestellten Ziegeln sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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