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Zweigeschossiger, giebelständiger Putzbau aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts mit traufseitigem Erker, als Haubentürmchen ins Dachgeschoss weitergeführt, Krüppelwalmdach mit sichtbaren, profilierten Pfettenenden.
Markante Gliederung der Fassade und des Erkers mit dunkelroten Klinkerbänder, die horizontal und vertikal über zwei Etagen die Fensterachsen zusammenfassen. Rückwärtige Erschliessung in der Mittelachse.
Das Haus dürfte im Zusammenhang mit dem Bau der benachbarten Gummifabrik entstanden sein, die in ihrer Fassadengestaltung offenbar als Vorbild gedient hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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