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Trafoturm von 1921, unverputzter Sandsteinbau mit angeböschtem, geschosshohen Sockel aus rustizierten Sandsteinquadern in fließendem Übergang zu dem einfacheren Bruchsteinmauerwerk des oberen Teils, Tür- und Fenstergewänden in Werkstein, Zeltdach mit Aufschiebling. Eine der Varianten, in denen die Zeugnisse des technischen Fortschritts in vertrauten Formen des Heimatschutzstils gestaltet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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