Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreiseitige Hofanlage Ende des 19. Jahrhunderts mit eingeschossigem, giebelständigem Wohnhaus in schlichtem Fachwerk auf massivem Sockel mit Kellerhals; Giebel und hofseitige Traufe verschindelt, Satteldach mit Aufschiebling und zwei Zwerchhäusern. Querstehend traufständige Scheune mit großem Einfahrtstor und Stallteil in Sandsteinquadern. Rechtwinklig angeschlossen ehemaliger Stall mit Fachwerkobergeschoss und massivem Sandsteingiebel. Im Hof Bogenpflaster aus Blaubasalt mit Ablaufrinne, frühes 20. Jahrhundert. Die trotz Umnutzung des Stalles sehr gut erhaltene, ortsbildprägende Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |