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Kleiner, eingeschossiger, giebelständiger Einhof aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Sandstein mit Eckquaderung auf hohem Stallkellergeschoss, Wohngeschoss mit seitlicher, modernisierter Erschliessung über hohe, einläufige Sandsteintreppe. Im hinteren Teil Scheune, durchgängiges Satteldach mit Schleppgaube. Tür- und Fenstergewände aus
Werkstein, im Giebel kleines Okulusfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |