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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Großenhausen
  • Am Sumpfigen Wege (bei Poststraße)
Gefallenendenkmal
Flur: 3
Flurstück: 47

Am nördlichen Rand des Friedhofes gelegenes Denkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege. Breit gelagertes, streng axial abgestuftes Denkmal aus Sandstein, im Zentrum eine Stele mit einem aufgesetzten Eisernen Kreuz und der Inschrift: "Unseren Toten zum Gedächtnis, den Lebenden zur Mahnung- Die Gemeinde Großenhausen". Rechts und links je zwei rechteckige Sandsteinplatten mit gerahmten Schrifttafeln, auf denen die Namen der Gefallenen eingraviert sind.

Am Hauptweg des Friedhofes ein hierher transloziertes Flur- oder Sühnekreuz aus Sandstein. Bis 1973 stand das Kreuz an der Straße nach Lützelhausen und wurde dort aus Sicherheitsgründen ausgegraben. Neben dem Kreuz fand sich damals eine stark korrodierte schwertartige Waffe, die evtl. als Mordwaffe interpreteiert werden kann. Leider wurde sie nicht sichergestellt.

Schlichtes lateinisches Kreuz mit abgefasten Kanten und abgerundeten Armen, der rechte Kreuzarm ist bis zum Ansatz abgebrochen. Das Kreuz dürfte aus dem 16. Jahrhundert stammen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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