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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Lützelhausen
  • Im Gründchen ( bei Lützelhäuser Straße )
Gefallenendenkmal
Flur: 2
Flurstück: 1/1

Auf dem Friedhof in Hanglage kleine Grünanlage mit Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten, am Sockel nachtäglich erweitert für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs.

Am 7. Juni 1931 wurde das von dem Bildhauer Jännicke aus Hanau geschaffene Denkmal geweiht. Auf quadratischem Sandsteinsockel von 2,5m x 2,5m Stele in einer Mischform aus Kreuz und Schwert. Auf dem Querbalken als Relief die Inschrift "Unseren Gefallenen 1914-1918“, Am Schwertknauf ein Lorbeerkranz mit übergestülptem Helm, auf der Klinge nochmals ein kleines Schwert. In die Rückseite des Denkmals ein Eisernes Kreuz und "Gewidmet von der Gemeinde Lützelhausen“ eingeschlagen. 1956 wurden am Sockel Granitplatten mit den Namen der Gefallenen des Zweiten Weltkriegs, seitlich die Jahreszahlen 1939 und 1945 angebracht. Im Rasen, den Zugang flankierend, kleine quadratische Sandsteinplatten mit Namen der Opfer des Ersten Weltkriegs, ursprünglich in Form zweier Grabreihen angeordnet.

Zur Straße wurde als Markierung des Kriegerdenkmals in den Hang eine Sandsteinplatte in Form eines großen Eisernen Kreuzes eingelassen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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