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In Hanglage traufständiges Kleinbauernhof bestehend aus Wohnstallhaus und Scheune aus zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Auf hohem Stall- und Kellergeschoss aus Sandstein ein Fachwerkgeschoss mit zweigeschossigem, giebelständigem Querhaus. Erschliessung über eine hohe einhüftige Sandsteintreppe und zweiflügelige Haustür. Die ehemals jeweils gekuppelten zweiflügeligen Fenster mit Oberlicht leider durch breite moderne Fenster ersetzt. Das Haus verbindet die damals modernen Hausformen mit den traditionellen Kleinbauernhäusern des vorderen Spessarts. Die auf der alten Abbildung noch sichtbaren gekuppelten Fenster gaben dem Haus ein sehr harmonisches Aussehen.
Das Anwesen ist als Beispiel eines gut erhaltenen Kleinbauernhofes aus sozialgeschichtlichen und historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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