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Ysenburgischer Forsthof aus dem 18. Jahrhundert bestehend aus zweigeschossigem Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und Obergeschoss in Sichtfachwerk, zweigeschossiger Stallscheune in Sandstein, im Erdgeschoss halbe Okuli und Türgewände in Werkstein, Satteldach mit Aufschiebling. Rechtwinklig dazu Fachwerkscheune mit Nebengebäuden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |