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Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde nördlichen von Weilers eine Ziegelhütte gegründet, die als Wirtschaftsfaktor für die Bewohner des Ortes von großer Bedeutung war. Später wurde das Areal zum Forsthof umgebaut.
Das Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert eingeschossig unter Satteldach, am hinteren Giebel abgewalmt. Das konstruktive Fachwerk am Giebel sichtbar, ansonsten mit Langschindeln verkleidet.
Sandsteinscheune mit Eckquaderung und großem Einfahrtstor mit Segmentbogenabschluss aus dem 18. Jahrhundert. Seitlich kleiner Fachwerkanbau. Zum Anwesen gehört im Garten ein kleines Gartenhaus mit Zeltdach.
Die gesamte Anlage datiert ins 18./19. Jahrhundert und ist mit Wohnhaus, Scheune und Gartenhäuschen aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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