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Zu Beginn des 19./ 20. Jahrhunderts entwickelte sich östlich an den Schlosspark anschließend ein kleines Villengebiet entlang der Friedrich- Wilhelm-Straße. Gleichzeitig entstanden etliche Gebäude entlang der heutigen Bahnhofstraße. Ein Teil der Straße war mit Scheunen bebaut, die Anfang des 19. Jahrhunderts abbrannten. Nach dem Brand wurde die Straße vorwiegend mit großen Höfen neu bebaut. Die beiden Straßen demonstrieren sichtbar in ihren Architekturformen die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt in der Gründerzeit und sind aus städtebaulichen und historischen Gründen als Gesamtanlage geschützt. Zu der Gesamtanlage gehören folgende Grundstücke und Adressen:
Am Schlossgarten
1, ehem. Gärtnerhaus (KD)
Lindenplatz
1 (KD), 3
2
Bahnhofstraße
1 (KD), 3, 5 (KD), 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21
2 (KD), 4, 6, 8, 10 (KD), 12 (KD), 14, 16, 18
Bleichgartenstraße
3, 5, 7
2, 4, 6 Synagoge (KD)
Friedrich-Wilhelm-Straße
9 (KD), 11(KD), 13 (KD), 15, 17 (KD)
6 (KD), 8, 10, 12, 14
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |