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Das Schlossareal wird zum Marktplatz begrenzt durch das Prinzessinnenhaus von 1745. Barockes, zweigeschossiges Palais zu sieben Achsen. Achsensymmetrisch gegliederter Fachwerkbau, repräsentativer Eingang in der Mittelachse über barocke Sandsteintreppe mit geschwungenen Wangen und zweiflüglige Rokokotür mit aufwändigen Schnitzereien und Oberlicht. Verschiefertes Mansarddach mit stehenden Gauben.
Ein außerordentlich harmonisches und liebenswertes Gegengewicht zu dem wuchtigen Schlossbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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