Schloß 11, Südostseite
Schloß 7, Altes Braumeisterhaus, Ostseite
Schloß 11
Schloß 11
Schloß 11
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Main-Kinzig-Kreis
Wächtersbach
  • Schloß 11
  • Schloß 7
Rentkammer und Altes Braumeisterhaus
Flur: 5
Flurstück: 375/37, 375/41

Schloß 11: Westlich des Schlosses die Rentkammer von 1735/36. Langer, winkelförmiger, zweigeschossiger und unverputzter Sandsteinbau mit Eckquaderung und Gewänden in Werkstein. Mansarddach mit Gaubenreihen und spitzem Uhrtürmchen. Bis 1995 wurde das Gebäude von Mitgliedern der fürstlichen Familie als Wohnhaus genutzt. Erschliessung traufseitig über zweiflügelige barocke Tür mit geohrtem Gewände in hellem Sandstein. In der geschwungene Supraporte große Kartusche mit Allianzwappen Ysenburg-Stolberg, von Blattwerk gerahmt, darüber die Grafenkrone. Zur Parkseite im Erdgeschoss der große "Gartensaal", ehemals Raum der Erbprinzessin. An den Wänden großflächige Wandmalereien mit Darstellungen der Ysenburger Besitzungen in idealisierten Landschaften (die Ronneburg, Schloss Wächtersbach, Schloss Meerholz, Schloss Büdingen und Schloss Eisenhammer, Brachttal). Die Malereien wurden den letzten Bewohnern des Schlosses Wächtersbach, Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg und Büdingen und seiner Frau, Felizitas Prinzessin Reuss von ihrem Onkel, Heinrich Prinz Reuss, 1935 zu ihrer Hochzeit geschenkt. Der Prinz malte die reizvollen Landschaftsbilder im Stil des frühen 19. Jahrhunderts im Jahr 1938. Der vermutlich aus Bad Orb stammende Maler Leo Göb führte die Rahmungen und Zwickel aus. Heute wird der Gartensaal als Veranstaltungsraum genutzt.

Schloß 7 (Altes Braumeisterhaus): an der Straße gelegenes Nebengebäude der Brauerei, auf Erdgeschoss in unverputztem Sandstein einfaches Fachwerkgeschoss unter Walmdach. 19. Jahrhundert


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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