Am Schloßgarten
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Main-Kinzig-Kreis
Wächtersbach
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  • Am Schloßgarten
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Schlosspark
Flur: 4, 5
Flurstück: 37/1, 37/2, 370/10, 370/4, 370/46, 370/47, 370/48, 370/8, 370/9, 375/10, 375/18, 375/30, 375/31, 375/32, 375/33, 375/34, 375/35, 375/36, 375/6, 375/7, 375/8, 377/1, 377/2, 377/3

In den Jahren 1814-1820 ließ Graf Ludwig die Wassergräben um das Schloss bis auf den Schlossteich verfüllen. Das Gelände wurde durch den Abriss der südwestlichen Häuser der Rosengasse erweitert. Der Schlosspark wurde 1840 durch Johannes Bodenbrenner in Form eines Englischen Landschaftsparkes angelegt. An den Hängen des Büdinger Waldes geht der Park nahtlos in den Wald über. Nachdem sein Erscheinungsbild aufgrund mangelnder Pflege in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts weitestgehend verloren war und nur noch einzelne Bäume wie Katalpa, Gingko, Douglastanne und große Rhododendren den einst exotischen Baumbestand des Parks bezeugten, versucht inzwischen ein Förderverein die ursprüngliche Gestalt wieder herzustellen. Die ehemaligen Sichtachsen sind heute allerdings nicht mehr erlebbar.

Der Park spielt für Wächtersbach auch heute noch eine wichtige Rolle als Naherholungsgebiet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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