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Gemeinsam mit dem Bahnhofsgebäude um 1868 errichteter eingeschossiger, langgestreckter Putzbau mit Eckquaderung, Lisenen und stichbogenförmigen Fensterabschlüssen aus Sandstein. Wandgliederung des Güterschuppens im Wechsel von Putzflächen und Quadermauerwerk, Verladerampe mit großem Schleppdach auf Holzbügen überdacht. Gut gestaltete Nutzarchitektur, die der Qualität des gleichzeitig entstandenen Bahnhofs entspricht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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