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Eines der ersten Gebäude der neuen Stadterweiterung, 1816 von Kaufmann Stein gebaut. Bereits 1819 wurde es an die kurfürstliche Regierung verkauft, ab 1830 diente das Haus als kurhessisches Justizgebäude des Amtes Wächtersbach.
Traufständiger, zweigeschossiger Sandsteinbau zu fünf Achsen auf hohem Kellergeschoss. Ursprünglich typische klassizistische Gliederung mit Erschliessung in der Mittelachse, wegen des Straßenbaus zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts auf die Giebelseite verlegt. Mansarddach mit Krüppelwalm und drei spitzgieblige Gauben. Der Sandsteinbau reiht sich in die Liste der zahlreichen öffentlichen Bauten ein, die im frühen 19. Jahrhundert im Kreisgebiet errichtet wurden. Mit seinem spätbarocken Mansarddach einerseits und seiner streng axialen Gliederung anderseits steht er an der Wende zum Klassizismus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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