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Auf einer großer Parzelle unmittelbar an die Altstadt angrenzend wurde 1855 das neue Kurhessische Amtsgericht mit Gefängnisbau und Nebengebäuden errichtet, in preußischer Zeit erhielt das Hauptgebäude einen zweiachsigen Erweiterungsbau. Zweigeschossiger, traufständiger Massivbau unter Satteldach mit breitem Zwerchhaus und rückwärtigen Anbauten. Schlichter, klar gegliederter Bau in spätklassizistischen Formen. Erdgeschoss in Sandstein, Obergeschoss verputzt. Horizontale Gliederung durch Kordongesims und Reihung der Stichbogenfenster in Werksteingewänden.
Rückwärtig zweigeschossiger Anbau aus unverputztem Sandstein mit Gefängnis im Obergeschoss und eingeschossiges, verputztes Nebengebäude. Alle Fenster mit tief eingekehlten Werksteingewänden mit stichbogigem Abschluss, die Fenster ursprünglich zweiflügelig mit Oberlicht und Sprossenteilung. Eisenkloben an den Erdgeschossfenstern des Gefängnisbaues lassen ehemals Klappläden an allen Fenstern vermuten.
Das Ensemble wird im Westen von einem eingeschossigen, langgestreckten Remisen- und Stallbau in Sandstein begrenzt.
Das alte Amtsgericht ist aufgrund seiner historischen Bedeutung als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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