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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf hohem Kellergeschoss. Dreizonige Fassade in einfachem, aber kräftigen Fachwerk mit profilierter Stockschwelle. Giebelseite mit Schieferschindeln behängt. In den Außenachsen jeweils 2 gekuppelte Fenster, in der mittleren Achse Erschliessung über hohe einhüftige Treppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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